
Hier findest Du die wichtigsten Informationen über das Transparenzgesetz, das Transparenzregister und die gesetzlichen Meldepflichten
Veranstaltungen & Termine
Übersicht über Informationsveranstaltungen und Webinare zum Transparenzregister und zu den gesetzlichen Meldepflichten.

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Erhalte regelmässige Updates zum Inkrafttreten des Transparenzgesetzes und der Transparenzverordnung, Hinweise auf Veranstaltungen sowie praxisnahe Informationen zur effizienten Identifizierung und Meldung der wirtschaftlich Berechtigten.

Hier findes fundierte, praxisnahe Antworten zu Meldepflichten, Datenanforderungen und Abläufen rund um das Transparenzregister – speziell für Unternehmen, wirtschaftlich Berechtigte und beratende Experten.
Meldepflichtig sind alle juristischen Personen mit Sitz in der Schweiz, darunter AG, GmbH, Genossenschaften, Investmentgesellschaften mit variablem und fixen Kapital (SICAV und SICAF) und Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen. Zudem sind auch ausländische juristische Personen und andere Rechtseinheiten meldepflichtig, wenn sie eine Betriebsstätte, tatsächliche Verwaltung oder eine andere substantielle Verbindung zur Schweiz haben; in solchen Fällen müssen sie ihre wirtschaftlich Berechtigten ebenfalls melden und in der Regel einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten in der Schweiz benennen.
Als wirtschaftlich berechtigt gilt jede natürliche Person, die ein Unternehmen letztlich kontrolliert – also direkt oder indirekt, allein oder gemeinsam mit anderen, weil sie mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte hält oder auf andere Weise entscheidenden Einfluss ausübt. Gesetz und Verordnung konkretisieren diese Merkmale weiter. Wenn sich anhand dieser Kriterien keine solche Person feststellen lässt, wird in der Regel das oberste Mitglied der Geschäftsleitung als wirtschaftlich berechtigte Person angesehen.
Das Transparenzgesetz tritt im Laufe des Jahres 2026 in Kraft. Es wird erwartet, dass der Bundesrat den genauen Zeitpunkt des Inkrafttretens Mitte 2026 festlegen wird. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens wird ein Grossteil der betroffenen Unternehmen innerhalb weniger Monate ihre wirtschaftlich berechtigten Personen ans Transparenzregister melden müssen.
Ja. Sowohl das Bundesamt für Justiz als registerführende Behörde als auch die Kontrollstelle (EFD) nehmen systematische Qualitäts- und Vollständigkeitskontrollen vor, insbesondere zur Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen um Transparenzregister. Sie fordern die Unternehmen auf, die vorgeschriebenen Meldungen zu erstatten oder die erforderlichen zusätzlichen Informationen oder die für die Überprüfung erforderlichen Belege zu übermitteln.
Bei verspäteten, unvollständigen oder fehlerhaften Meldungen sowie bei veralteten Angaben können die zuständigen Behörden verschiedene Massnahmen ergreifen. Diese reichen von der Aufforderung zur Einreichung einer aktuellen, vollständigen und korrekten Meldung über Vermerke im Transparenzregister und die Einstufung des Unternehmens in eine Risikokategorie bis hin zu Kontrollverfahren, der Suspendierung von Vermögens- und Mitwirkungsrechten einzelner Gesellschafter sowie Strafverfahren und Bussen von bis zu CHF 500’000.–.